Der Fellesforbundet ist Mitglied von LO, der größten Dachorganisation der Gewerkschaftsverbände in Norwegen. Diese verzeichnen insgesamt etwa 900 000 Mitglieder und etwa 40 000 von den Angestellten gewählte Arbeitnehmervertreter in den Betrieben.
Die Gewerkschaftsverbände und LO verhandeln Löhne, Arbeitsverhältnisse, Ferien und andere Bestimmungen mit den Arbeitgeberorganisationen. Einige dieser Bestimmungen werden später zu Gesetzen. Daher haben die in den Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer eine große Verantwortung für das Arbeitsleben in Norwegen – und auch für die Arbeitnehmer, die nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind.
Eine Gewerkschaft ist ein Zusammenschluss von Arbeitern im gleichen Gewerk, Beruf oder in der gleichen Branche, die gemeinsam ihre Interessen den Arbeitgebern gegenüber vertreten. In einem Betrieb, in dem die Angestellten in Gewerkschaften organisiert sind, hat man Anspruch auf verschiedene Vorteile (die in einem sog. Tarifvertrag geregelt werden) und die Angestellten können Arbeitnehmervertreter wählen, die sie repräsentieren und mit dem Betrieb verhandeln. Bei Bedarf unterstützt dabei die Gewerkschaft.
Die Gewerkschaften sind demokratische Organisationen, deren Führungskräfte von den Mitgliedern gewählt werden.
In Ländern, in denen die Gewerkschaften einen schwachen Stand haben, sind auch die Arbeiter schwach gestellt. Für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutet die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Sicherheit und gleichzeitig trägt man für alle zu einem sichereren und besseren Arbeitsplatz bei.
Gewerkschaften sind nicht dazu da, Geld zu verdienen, sondern den Mitgliedern bei Bedarf beizustehen. In den Gewerkschaften sind Arbeiter tätig, die von den eigenen Kollegen gewählt und mit der Vertretung beauftragt wurden.
Man kann aber nicht erst dann eine Versicherung zeichnen, wenn das Haus abgebrannt ist. Genauso kann man nicht erwarten, von einer Gewerkschaft unterstützt zu werden, wenn man schon in Schwierigkeiten ist.
Mit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft werden Sie Mitglied einer Gemeinschaft. Wenn Sie in Schwierigkeiten geraten, hilft die Gemeinschaft. Wenn Sie das Glück haben, selbst nicht in Schwierigkeiten zu geraten, tragen Sie dazu bei, dass andere die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Das ist Solidarität. Solidarität ist empfehlenswert - für den Einzelnen und für uns alle zusammen.
Alle, die in Norwegen arbeiten, können Mitglied einer Gewerkschaft werden, ganz gleich, ob sie in einem norwegischen oder ausländischen Betrieb angestellt sind und unabhängig davon, ob sie norwegische Staatsbürger sind oder nicht. Der Fellesforbundet hat viele tausend ausländische Mitglieder.
Die wichtigste Versicherung für Mitglieder ist, dass sie bei Problemen am Arbeitsplatz Beistand erhalten. Aber Sie kommen auch in den Vorzug einer Reihe weiterer Versicherungen. Diese gelten während Ihres Aufenthalts in Norwegen (aber nicht in Ihrem Heimatland, sollte dies außerhalb der nordischen Länder liegen).
Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie über LO favør die beste in Norwegen erhältliche Hausratversicherung und Versicherung für bewegliches Vermögen und Rabatte/Angebote für Versicherungen, Reisen, Strom, Autowerkstatt usw. Mehr dazu erfahren Sie unter der Telefonnummer 815 32 600 oder www.lofavor.no.
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. In Norwegen geltend Tarifverträge landesweit.
Durch einen Tarifvertrag haben Sie Anspruch auf bessere Bedingungen, als die, die in der Branche üblich sind, z. B. auf Lohn an Feiertagen, auf mehr Urlaubstage und Urlaubsgeld, bessere Überstundenbezahlung und eine bessere Altersversorgung. Ein derartiger Vertrag sorgt auch für mehr Freiheit bei der Vereinbarung von Arbeitszeitregelungen für Langstreckenpendler, als die, die gesetzlich möglich sind. Hier einige Unterschiede:
Thema |
Nicht in Gewerkschaft organisiert, kein Tarifvertrag (es gilt nur norwegisches Recht) |
In Betrieb mit Tarifvertrag organisiert |
Löhne |
Keine Regeln |
In Vereinbarungen verankerte Lohnregeln – einschließlich Mindestlohn. Recht auf jährliche Verhandlungen vor Ort. |
Arbeitszeit |
Täglich 9 Std./ 40 Std./Woche |
Täglich 7,5 Std./ 37,5 Std./Woche |
Wochenend- und Nachtzuschlag |
Kein Zuschlag |
Zuschlag laut Vereinbarung |
Feiertagszuschlag |
Lohnfortzahlung nur am 1. und 17. Mai |
Lohnfortzahlung an allen Feiertagen |
Einfluss |
Bestimmungen des Aktien- und Arbeitsschutzgesetzes |
Mitbestimmungsvereinbarungen und -regeln |
Sachlich unbegründete Kündigungen |
Keine Unterstützung, man muss selbst für einen Anwalt sorgen |
Unterstützung der Arbeitnehmervertreter und bei Bedarf durch einen Anwalt |
Ferien |
4 Wochen + 1 Tag, 10,2 % Feriengeld |
5 Wochen, 12 % Feriengeld |
Aus- und Fortbildung |
Keine Unterstützung |
Unterstützung aus Fonds. Eigene Aus- und Fortbildungsorganisation. Gewerkschaft und Verband organisieren Kurse und Konferenzen |
Im Fellesforbundet liegt der Beitrag je nach lokaler Gewerkschaft, der Sie angehören, bei 1,5 bis 2 Prozent des Bruttogehalts. Tatsächlich zahlen Sie etwas weniger, da Sie einen Teil vom Kontingent abziehen und den Beitrag auch von der Steuer absetzen können. Außerdem beinhaltet die Mitgliedschaft eine Reihe Vorteile in Bezug auf Versicherungen und Mitgliedschaften.
Bei der AFP handelt es sich um eine tarifrechtliche Rentenvereinbarung, die den Eintritt in das Rentenalter ab 62 Jahre ermöglicht. Wenn Sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag und AFP angestellt sind, können Sie einen AFP-Anspruch haben.
Früher wurde die AFP im Alter von 67 Jahren von der Rentenversicherung abgelöst. Heute stellt die AFP eine lebenslange Zusatzrente zu der von öffentlichen Altersversorgung gezahlten Rente dar.
Sie müssen die Rente bei der öffentlichen Altersversorgung gleichzeitig mit der AFP beantragen. Der Grund ist, dass die neue AFP als Zusatz zur Rente gewährt wird. Sie brauchen Ihre Rente aber nicht zu 100 % in Anspruch zu nehmen, Sie können sich auch für 20, 40, 50, 60 oder 80 Prozent entscheiden.
Die AFP wird nur gewährt, wenn die Bedingungen für die Rente, einschließlich der Forderung, dass die Mindestrente/garantierte Rente ab 67 gesichert ist, erfüllt wird. Bei der Berechnung, ob die Ansprüche an die garantierte Rente erfüllt werden, wird auch der AFP-Zuschlag einbezogen.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass für einige ausländische Arbeitnehmer mit kurzer Versicherungszeit in Norwegen die gesammelten Rentenpunkte nicht ausreichen, um die Anforderungen an die garantierte Rente ab dem 67. Lebensjahr zu erfüllen. Auch wenn sie die übrigen Anforderungen erfüllen, um Anspruch auf AFP zu haben, können sie im Alter von 62 keinen Anspruch auf AFP geltend machen.
Anspruch in Verbindung mit Vollendung des 62. Lebensjahres
Während 7 der letzten 9 Jahre vor Vollendung des 62. Lebensjahres müssen Sie in Betrieben mit Tarifvereinbarung und AFP gearbeitet haben.
Es gibt jedoch auch Übergangsbestimmungen für diejenigen, die geboren sind:
1944 – 1951: es gelten 3 der letzten 5 Jahre
1952: es gelten 4 der letzten 6 Jahre
1953: es gelten 5 der letzten 7 Jahre
1954: es gelten 6 der letzten 8 Jahre
Ansprüche in Verbindung mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme
Die Hauptregel für die Inanspruchnahme ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme und während der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt ununterbrochen in einem Betrieb mit Tarifvereinbarung und AFP angestellt und ein reeller Arbeitnehmer gewesen sein müssen. In den letzten drei Jahren vor Inanspruchnahme der AFP müssen Sie mindestens während 20 % der Regelarbeitszeit gearbeitet haben.
Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der AFP müssen Sie über Einnahmen mit Rentenberechtigung verfügen, die umgerechnet auf ein Jahresgehalt 1G (= jährlich angepasster Grundbetrag der öffentlichen Rentenversicherung) überschreiten. Im vorhergehenden Einnahmejahr muss Ihr Jahreseinkommen 1G überschreiten.
Weitere Angaben finden Sie unter www.afp.no/